Für jede Bank ist die Wahrung des Bankgeheimnisses Pflicht,
denn das Vermögen der Kunden interessiert Dritte nicht.
So entscheidet der Bankkunde in welchem Umfang und wann,
die Bank Informationen von ihm weitergeben kann.
Jedoch eine Auskunftspflicht der Bank gemäß Gesetz besteht,
wenn es um illegale Geldgeschäfte der Kunden geht.
Wie man sieht, kommt das Bankgeheimnis nicht immer zum Tragen.
Echte Bankgeheimnisse gibt es nur in Parkanlagen.