Glaubt der Glaubende
dem Gläubiger
und der Gläubiger
dem zu glaubenden,
wird das Geglaubte
dem Glaubenden
zum Glauben des Geglaubten,
sowohl des Glaubenden
als auch des Gläubigers.
Womit beide gemeinsam
zu einer Gleiches glaubenden
Gläubigergemeinschaft werden.