Barbara Irene Grundhoff M.A.

Vom Rechten

Das Recht
recht zu haben
ist gerecht,
wenn die Rechte
dem Rechthabenden
und dem Rechtgebenden
rechtens sind,
aber ungerecht, wenn
die Rechte dem Rechthabenden
nicht gerecht werden,
indem sie recht geben
und auch recht haben,
aber damit keine Rechte
dem Rechthabenden bewahren.

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