Barbara Irene Grundhoff M.A.

Pflichterfüllung

Die Pflicht
eines Einzelnen
besteht darin,
zu erkennen,
dass „ich“
-zum Glück-
nicht allein
auf der Welt bin.

Die anderen
neben „mir“
tun Gutes schon dann,
wenn ihr „Ich“
mit meinem „Ich“
in Kontakt bleiben kann.

Um dies
zu ermöglichen,
gibt es manchmal
eine Pflicht zu erfüllen:
den eigenen Wunsch
zurückzustellen.

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