Werner Siepler

Straffreiheit

Ein Angeklagter reuig vor dem Richter steht,
um den Straftatbestand der Bigamie es geht,
weil dieser zu Recht angeklagte Bigamist,
tatsächlich mit zwei Frauen verheiratet ist.

Er hat sich eine Gattin zu viel angelacht
und nach der deutschen Rechtsprechung strafbar gemacht.
Wartet nun auf das Urteil des Richters gestresst,
der allerdings Gnade vor Recht ergehen lässt.

So fand die Straffreiheit allein aus dem Grund statt,
weil sich der Bigamist schließlich selbst bestraft hat,
denn durch seinen rechtswidrigen Eheentschluss,
er dauernd zwei Schwiegermütter ertragen muss.

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